Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen werden. Auch wenn es sich dabei nur um einzelne Tage oder Stunden handelt, sind wir als Arbeitgeber verpflichtet,

• Hostessen, Hosts
• Service – und Eventpersonal
• Promoter
• Aushilfen

als Arbeitnehmer*in anzustellen, mit ihnen einen Arbeitsvertrag zu schließen, für Sie eine Lohnabrechnung zu erstellen und sie dementsprechend auch bei der Sozialversicherung anzumelden. Eine Abrechnung auf Gewerbeschein ist nicht zulässig und bedeutet Schwarzarbeit. Auch wenn Sie mit einer Agentur zusammenarbeiten, entfallen diese Pflichten nicht. 

FOUND by Plesser GmbH stellt daher seine Mitarbeiter*innen rechtssicher und korrekt an und kann eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt von der Kontrollbehörde der Bundesagentur für Arbeit, nachweisen. Das heißt, wir kümmern uns um die korrekte Anstellung der Arbeitnehmer*innen mit allen Details, wie Sozialversicherung, Lohnsteuer und korrekten Arbeits- und Urlaubszeiten. 

Sie schließen einen Rahmenvertrag mit uns, in dem die Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher vereinbart wird. So profitieren Sie von unserem Service, bleiben aber weiterhin weisungsbefugt und können rechtssicher mit den Persönlichkeiten von FOUND by Plesser zusammenarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit FOUND by Plesser erhalten Sie die Garantie für eine rechtskonforme Umsetzung sämtlicher arbeitsrechtlicher und arbeitnehmerüberlassungsspezifischer Belange.